Ihr unabhängiger und kompetenter Ansprechpartner für Verkehrsunfälle, Kraftfahrzeugschäden und
Fahrzeugbewertung.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern!
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf einen KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl. Nutzen
Sie Ihr Recht!
A&V KFZ-Sachverständigenbüro Hamburg bietet verschiedene KFZ-Gutachten an, wie Haftpflicht-Gutachten,
Kasko-Gutachten, Oldtimer-Gutachten,
Wert-Gutachten und viele andere.
Plötzlich kracht es und schon sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten. Ärgerliche
Situation, aber lassen
Sie den Kopf nicht hängen. Wir kümmern uns um Sie! Der Schaden, der an Ihrem Auto durch ein
Fremdverschulden entsteht,
wird durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Als Geschädigter benötigen Sie
hierbei ein
Haftpflicht-Gutachten, damit Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen können. An dem Punkt kommen wir ins
Spiel und
ermitteln alle wichtigen Daten, die Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche gewährleisten. Wir
dokumentieren dabei
genau den verursachten Schaden und die entstandenen Schadenkosten, die notwendig sind, um Ihr
Kraftfahrzeug wieder
instand zu setzen.
Kasko-Gutachten
Haben Sie angeblich einen Verkehrsunfall verursacht? Kann jedem mal passieren. Ein sofortiges
Schuldanerkenntnis am
Unfallort müssen Sie aber nicht abgeben, denn es muss sich niemand selbst belasten. Die Schuldfrage
lässt sich zudem
nicht immer eindeutig und unmittelbar nach einem Schockzustand bestimmen. Überlassen Sie die
Angelegenheit der Polizei
und Versicherung. Wichtig ist, dass Sie bei einem möglichen Eigenverschulden einen Ansprechpartner
haben, auf den Sie
sich verlassen können. Beim selbstverschuldeten Unfall benötigen Sie ein Kasko-Gutachten, damit Sie von
Ihren Rechten
Gebrauch machen können. Wir beraten Sie hierbei umfassend über Ihre Vorgehensweise und übernehmen für
Sie die Abwicklung
mit Ihrer Versicherung.
Oldtimer-Gutachten
Da steht er, ein Überlebender seiner Zeit: Schon etwas älter als 30 Jahre und entspricht doch seinem
Originalzustand.
Ja, er ist ein wenig eingestaubt, aber trotzdem in einer guten technischen Verfassung. Doch die größte
Überraschung ist,
dass er wie am Tag seiner ersten Zulassung funktioniert… Haben Sie vielleicht auch einen Oldtimer in der
Garage stehen,
der zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes beitragen kann? Ein Oldtimer-Gutachten kann bei
dieser Frage
Klarheit verschaffen. Ihr "Oldtimer" könnte nicht nur eine Geschichte des Automobils sein, sondern auch
eine Geldanlage.
Finden Sie es heraus: wir erstellen Ihnen hierzu ein entsprechendes Dokument, bei dem der materielle und
historische
Wert Ihres Fahrzeuges ermittelt werden kann.
Ihre Vorteile bei uns:
✔️ Sofortige Aufnahme und Besichtigung des Schadens.
✔️ Empfehlung einer Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben.
✔️ Anspruch auf einen Ersatzwagen und auf einen Rechtsanwalt bei unverschuldetem Unfall.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist ein Gutachten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall wichtig?
Ein Gutachten Ihres Fahrzeuges nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ermöglicht Ihnen eine schnelle
Schadensregulierung, eine faire Entschädigung und einen umfassenden Gebrauch Ihrer Rechte.
Wer darf einen Gutachter beauftragen?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dann haben Sie das Recht als
Geschädigter einen
Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Hierbei wird Ihnen oft ein Gutachter von der gegnerischen
Versicherung zur
Verfügung gestellt. Auf dieses Angebot müssen Sie aber nicht eingehen. Wenn Sie allerdings einen
Verkehrsunfall selbst
verursacht haben, dann wird in der Regel ein Gutachter von Ihrer Versicherung beauftragt.
Kann die Schadensumme auch ausgezahlt werden?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall greift die Haftpflichtversicherung, die keine Verpflichtung zur
Reparatur
darstellt. Dementsprechend können Sie als Geschädigter sich die entstandenen Reparaturkosten ohne
Mehrwertsteuer
auszahlen lassen. Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall greift die Kaskoversicherung, bei der eine
Auszahlung der
Reparaturkosten auch möglich ist.
Darf eine Werkstatt frei gewählt werden?
Oft gibt die gegnerische Versicherung eine Werkstatt vor, in der Ihr Fahrzeug repariert werden soll.
Allerdings brauchen
Sie nicht auf dieses Angebot einzugehen. Wenn Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens haben, dann steht es
Ihnen zu, diese
zu wählen. Auch in diesem Fall werden die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges von der gegnerischen
Versicherung
gedeckt.
Wird ein Anwalt benötigt?
Ob ein Fachanwalt für Verkehrsrecht gebraucht wird, hängt von den gegebenen Umständen und der Situation
des Unfalls ab.
Bei Bedarf steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zu, der Sie über Ihre Rechte professionell
aufklären kann. Auch
wir können Sie gerne mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung setzen.
So läuft es
1. KONTAKT
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: Ob über Telefon, E-Mail oder dem Kontaktformular auf der
Webseite. Wir helfen
Ihnen gern! Sicherlich haben Sie noch die eine oder andere Frage im Kopf schwirren. Scheuen Sie sich
nicht uns diese zu
stellen. Wir gehen auf alle Ihre Fragen ein und vereinbaren bei Bedarf einen Termin zur Begutachtung
Ihres Fahrzeuges.
2. BEGUTACHTUNG
Nun geht es an die Arbeit: Zum vereinbarten Termin wird einer unserer Mitarbeiter bei Ihnen auftauchen
und Ihr Fahrzeug
begutachten. Natürlich können Sie auch selbst vorbeischauen, wenn es Ihnen lieber ist. Sei es eine
Schadensbetrachtung
eines Unfalls, eine Fahrzeuganalyse oder eine Beweissicherung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen nach
bestem Wissen und
Gewissen.
3. REGULIERUNG
Nach dem Erstellen des Gutachtens bleibt nur noch die Schadensregulierung übrig: Dazu wird das Gutachten
an Ihre
Versicherung geschickt und je nach Situation auch an Ihren Anwalt. Der Papierkrieg kann Ihnen erspart
bleiben.
Unsere Arbeitskräfte sind qualifiziert und bilden ein erfahrenes Team, welches Ihr Handwerk in vollen
Umfang versteht.
Wir schöpfen unsere Motivation aus der Leidenschaft am Beruf und können unsere Kunden stets durch
Kompetenz,
Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft begeistern.
Nehmen Sie Kontakt auf
Mit dem unten stehenden Formular können Sie ganz einfach und sofort Kontakt aufnehmen. Hinterlassen Sie dazu
im Formular
Ihre Kontaktdaten, setzen Sie einen kurzen Betreff und schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Sei es ein
gewünschter Rückruf, eine
schnelle Beratung oder ein erforderlicher Auftrag, wir kümmern uns um Sie!
Sobald Ihre Nachricht von uns empfangen wird, kümmern wir uns um Ihr Anliegen so schnell es geht. In der
Regel erhalten
Sie eine Antwort bezüglich Ihres Anliegens innerhalb der nächsten 24 Stunden, nach dem Ihre Nachricht an uns
versandt
wurde. Einen Rückruf können Sie von uns zu unseren angegebenen Arbeitszeiten erwarten, die am Ende der Seite
vorzufinden
sind.
In Hamburg und um Hamburg herum
Wir sind nicht nur in Hamburg unterwegs, sondern auch in der Metropolregion Hamburgs, dabei fahren wir
folgende umliegenden Landkreisen an: Segeberg, Stormarn, Herzogtum
Lauenburg, Lüneburg, Harburg, Stade, Pinneberg.
Je nach Situation und Anfrage können wir auch die äußeren Landkreise anfahren: Dithmarschen,
Ostholstein, Nordwestmecklenburg, Schwerin, Ludwigslust-Parchim, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Heidekreis,
Rotenburg (Wümme), Cuxhaven.
Auch die Städte Neumünster, Lübeck und Schwerin können angefahren werden.